AGB

1. Veranstalter

1. Veranstalter

Veranstalter des Festivals ist das:


Hotel & Hostel Drei Bären

Auf der Rose 11

38707 Altenau

Tel.: +49 5328 911 5440

E-Mail: info@3baeren.de, info@altenow.de


Der Wuppertaler Elternverein 3x3 e.V.

Mastweg 213

42349 Wuppertal


unterstützt die Veranstaltung ausschließlich organisatorisch und wird nicht Vertragspartner der Besucher oder Teilnehmer.


2. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Besucher des Festivals AlteNow.


Mit dem Erwerb eines Tickets kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande.


Das Hausrecht wird durch den Veranstalter sowie dessen Beauftragte ausgeübt.

Den Anweisungen ist Folge zu leisten.


Das Festival ist eine kulturelle Veranstaltung. Politische, religiöse oder nationale Propaganda sowie entsprechende Symbole oder Inhalte sind untersagt. Bei Verstößen kann ein Ausschluss erfolgen.

3. Vertragsabschluss und Ticketverkauf

Der Ticketverkauf erfolgt über das Online-Ticketsystem Pretix.


Mit Abschluss des Kaufvorgangs entsteht ein verbindlicher Vertrag.


Bei Fernabsatzverträgen besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.


Jede Bestellung wird im Ticketsystem eindeutig erfasst und ist einer individuellen Bestellnummer zugeordnet.

4. Zahlung und Zuordnung (Pretix)

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die im Ticketsystem angebotenen Zahlungsmethoden.


Bei Auswahl der Zahlungsart „Vorkasse (Banküberweisung)“ ist die im Bestellvorgang angegebene Bestellnummer (Order Code) zwingend als Verwendungszweck anzugeben.


Zahlungen ohne eindeutige Zuordnung können nicht berücksichtigt werden.

5. Zutritt und Aufenthalt

Das Ticket ist beim ersten Zutritt gegen ein Festivalarmband einzutauschen.


Das Armband berechtigt zum Zutritt und ist nicht übertragbar. Es ist während der gesamten Dauer zu tragen.


Der Veranstalter ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen und Personen ohne gültige Berechtigung des Geländes zu verweisen.


Beim Wiederbetreten ist ein unbeschädigtes Armband vorzuzeigen.


Unbefugtes Betreten wird strafrechtlich verfolgt (§ 123 StGB, § 265a StGB).


Das Betreten des Festivalgeländes erfolgt ausschließlich über den Haupteingang.


Das Befahren mit Kraftfahrzeugen ist nur bis zum Haupteingang und ausschließlich zur kurzfristigen Ablage von Gegenständen zulässig.

6. Sicherheit und Verhalten

Das Mitführen von Waffen, Drogen sowie gefährlichen Gegenständen ist untersagt.


Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.


Es gilt das Jugendschutzgesetz. Alkohol wird nicht an Minderjährige ausgeschenkt.


Bei Verstößen kann ein Ausschluss ohne Rückerstattung erfolgen.

7. Camping und Zelte

Bei separater Buchung eines Zeltplatzes ist Folgendes zu beachten:


Camping ist ausschließlich auf ausgewiesenen Flächen gestattet.


Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.


Für Camper werden Toiletten, separate Duschräume zur Verfügung gestellt.


Für Camper werden gesonderte Möglichkeiten bereitgestellt, um Speisen zu erwärmen, heißes Wasser zuzubereiten sowie Mobilgeräte an den bereitgestellten Steckdosen aufzuladen.


Camper dürfen handelsübliche Camping-Gaskocher unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften verwenden.


Pro Zelt ist ein Müllpfand in Höhe von 10 € zu hinterlegen. Eine Mülltüte wird bereitgestellt.


Die Rückerstattung erfolgt bei ordnungsgemäß sauber hinterlassener Fläche.


Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.


Zurückgelassene Gegenstände werden entsorgt.

8. Festivalgelände

Das Festivalgelände umfasst alle zur Verfügung gestellten Bereiche des Hotels Drei Bären, einschließlich des gesamten Hotelgrundstücks sowie sämtlicher Infrastruktur.


Hierzu gehören insbesondere Toilettenanlagen, Duschräume (ausschließlich zur Nutzung durch Camper) sowie temporär eingerichtete Bereiche.


Der Lageplan wird rechtzeitig auf der offiziellen Homepage des Veranstalters veröffentlicht.

9. Parken

Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem gesamten Gelände des Hotels ist während der Dauer des Festivals untersagt.


Vom Veranstalter ausgewiesene Parkflächen in der Umgebung des Festivalgeländes werden rechtzeitig auf der offiziellen Homepage, einschließlich eines Lageplans, bekannt gegeben. Ein Anspruch auf Bereitstellung von Parkplätzen besteht nicht.


Die Einweisung und Koordination der anreisenden Besucher kann durch vom Veranstalter eingesetzte Helfer erfolgen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.


Verkehrs- und Rettungswege sind jederzeit uneingeschränkt freizuhalten. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, Fahrzeuge auf Kosten und Risiko des Halters entfernen zu lassen.


Die Nutzung der ausgewiesenen Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch andere Besucher, Dritte oder durch eigenes Verhalten auf den Parkflächen entstehen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters vorliegt. Für Verlust oder Diebstahl wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.

10. Tiere

Zum Haupthotel haben ausschließlich Hunde Zugang, deren Halter im Haupthotel untergebracht sind.


Auf dem gesamten Festivalgelände sind Hunde angeleint zu führen; große Hunde dürfen nur mit Maulkorb geführt werden.


Im Restaurantbereich sind Tiere grundsätzlich nicht gestattet.


Das Mitbringen aller anderen Tiere auf das Festivalgelände ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter zulässig.


Der Halter haftet für sämtliche durch das Tier verursachten Schäden und Verunreinigungen. Verunreinigungen sind unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen.

11. Feuer und Grillen

Offenes Feuer ist ausschließlich durch den Veranstalter in den dafür vorgesehenen Feuerschalen zulässig.


Der Veranstalter stellt separate Grillbereiche zur Verfügung, in denen Gäste ihre Grillwaren zubereiten können. Eigene Grill- oder Gasgeräte dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters verwendet werden.


Bei Verstößen haftet der Verursacher für sämtliche daraus entstehenden Schäden.

12. Ruhezeiten

Zwischen 23:00 Uhr und 01:00 Uhr ist auf angemessene Lautstärke zu achten.


Von 01:00 Uhr bis 09:00 Uhr ist Musik im Außenbereich untersagt. Musik kann im Haupthotel fortgeführt werden.

13. Alkohol

Der Konsum von Alkohol erfolgt auf eigene Verantwortung.


Stark alkoholisierte Personen können ausgeschlossen werden.

14. Haftung

Die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die Nutzung des Festivalgeländes, der Camping-, Park- und sonstigen bereitgestellten Flächen erfolgen auf eigene Gefahr.


Die Haftung des Veranstalters ist – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch andere Besucher, Dritte, höhere Gewalt, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßes Verhalten entstehen.


Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf.


Für eingebrachte Gegenstände, Wertgegenstände, Fahrzeuge, Zelte sowie sonstige persönliche Gegenstände der Besucher übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.


Der Veranstalter ist berechtigt, gegenüber Teilnehmern Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sofern Schäden dadurch entstehen, dass Teilnehmer gegen diese Veranstaltungsbedingungen, behördliche Auflagen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.

15. Ticket-Rückerstattung / Absage

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.


Tickets sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.


Bei vollständiger Absage der Veranstaltung vor Beginn erfolgt eine Rückerstattung des Ticketpreises. Vorverkaufs-, System- und Zahlungsgebühren werden nicht erstattet, soweit gesetzlich zulässig.


Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung. Ein etwaiger Rückerstattungsanspruch erfolgt anteilig unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen.


Programmänderungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Rückerstattung, es sei denn, es liegt eine wesentliche Änderung der Veranstaltung vor. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn ein wesentlicher Teil des angekündigten Programms entfällt.


Im Falle einer Terminverlegung behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Alternativ kann innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe des neuen Termins eine Rückerstattung verlangt werden.


Rückerstattungen erfolgen über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel innerhalb von 14 Tagen nach Anspruchsberechtigung.


Im Falle von höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen, Sicherheitslagen, Pandemien oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen) ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, abzubrechen oder zu verlegen. In diesen Fällen bestehen Rückerstattungsansprüche nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

16. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter sowie durch beauftragte Dritte Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt. Mit dem Erwerb des Tickets sowie dem Betreten des Festivalgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass er im Rahmen der Veranstaltung gegebenenfalls erkennbar aufgenommen wird.


Die Aufnahmen dürfen vom Veranstalter zu Zwecken der Dokumentation, Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Werbung in Printmedien, auf Internetseiten, Streaming- und Social-Media-Plattformen veröffentlicht, verbreitet und gespeichert werden.


Besucher nehmen zur Kenntnis, dass Aufnahmen von Menschenansammlungen, Veranstaltungsübersichten und atmosphärischen Szenen regelmäßig Bestandteil der Veranstaltungsdokumentation sind. Ein Anspruch auf Unterlassung oder Löschung solcher Aufnahmen besteht nicht, soweit keine berechtigten Interessen der betroffenen Person entgegenstehen.


Individuelle Nahaufnahmen einzelner Personen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte.


Soweit gesetzlich erforderlich, können betroffene Personen ihre Rechte nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften gegenüber dem Veranstalter geltend machen.

17. Ausschluss

Bei Verstößen gegen diese AGB kann ein Ausschluss erfolgen.


Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

18. Schlussbestimmungen

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.